Zpět

ZDB XXXVII / 49 fol. 32 (7.11.1635)

Ferdinand der Ander, von Gottes Gnaden erwöhlter römischer Kaiser, auch zu Hungarn und Böheim König etc., dem hochwürdigen in Gott Vattern und hochgebornen Herrn Franzen, Cardinaln und Fürsten von Ditrichstein, Bischofen zu Ollmitz, der königlichen böheimbischen Capeln Grafen und Landhauptmann in unsern Erbmarggraft. Mährern, unserm geheimen Rat, lieben Oheim und Fürsten.
Hochwürdiger, hochgeborner, lieber Oheimb und Fürst, wir haben gnädigst verstanden, was uns EL und auf unsere vom I. Octobris abgegangene Resolution der Catarina Elisbeta Saubkin vorhabende Fundir- und Stiftung eines Collegii vor die Patres Societatis in Mährern betreffend, jüngsthin zue Ihren Guetachten, sonderlich des Orts halber weiter eingeschickt. Wie wir nun hiebevor solche ihre Fundation gnedigst beliebet und genehmb zu halten, uns in Gnaden erklärt, als lassen wir es auch nochmals darbei verbleiben, wollen auch sobald der Stiftbrief in solemni forma gefertigt und uns, wie wir dann derselben mit dem negsten erwarten wollen, eingeschickt, solche Confirmation durch unsre königl. Diploma ausfertigen lassen. Inmittels wollen EL bei der Landtafel unsers Erbmarggraftumbs Mährern die Verfüegung tun, damit die in der Fundation begriffene und benannte Gütter, allermassen es dann gedachter Saubkin Willen ist, ihnen, Patribus Societ. IESU, in die Landtafel dem Herkommenen gemäss einverleibet werden mögen, wie Sie wohl zu tun und hieran unsern gnädigsten Willen und Meinung zu erstatten wissen werden. Verbleiben EL im ubrigen mit kaiser- und königlicher Affection iederzeit wohl beigeton. Geben in unserer Statt Wien, den siebenten Monatstag Novembris im sechzehen Hundert fünf und dreissigsten, unserer Reiche des römischen im siebenzehenten, des hungarischen im achtzehenten und des beheimischen im neünzehenten Jahr.
Ferdinand.
Guilhelmus comes Slavata, regis Bohemiae s[upremus] cancellarius etc.
Ad mandatum Sacrae Caesarae Maiestatis proprium. D[aniel] Freissleben, secretarius.

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