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MZA fond E 31 sig. R II 3 fol. 82-82v 10.6.1683
Ich Endes Benenher bekenne hiemit vor jedermanniglichen, daß deß Habrowaner Guths Unterthanen, nur wochentlich mit drey tägiger Roboth beleget sein, undt da solche Ihnen auferlegt, beschiehet die Volziehung von den Unterthanen dargestellen. Erstlichen kommen solche vor 10. bieß Aylss Uhr einmahlen auf die Roboth welches doch Ihnen für Einen ganzen Tag zugerichthet, undt nichts abgeschlagen wirdt, daß also respective andere Orthen, die hiesigen Habrowaner Guths Unterthanen nur genau 2 Tag Robothen, undt wan diesselben Montag das Ihrige Verichtes sollen, thun sie nach ihrem Belieben dem Gewerb nachgehen, muß also daß Geruhnstliche hinterstellig bleiben bieß den Unterthanen Zunerichten gelegen ist, andertens so die Brief auf Hradisch, von der post tragen, beschiehet ihn stadt der Roboth, seitenmahlig in einem Tag auf Hradisch undt des andern Tag widerumb nach Hauß zurückh kommen. Undt betreft einen jeden ermelte Brieff tragung durch das ganze Jahr 3 biß 4 mahl, mit welchen schlechte Kinder geschieckt werden, undt die Würth inzwischen ihrem Erwerb nachgehen, daß diesem also undt nicht andreß bezeiget meine eigene Hand Unterschrift, undt Petscheft, Datum Habrowan den 10 Juny 1683.
Johan Whaberstroh, Verwalter allda.

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